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Beitrag vom 18.10.2010
Verein der in der DDR geschiedenen Frauen strebt UN-Untersuchungsverfahren an
AVIVA-Redaktion
Der UN-Ausschuss bestärkte den Verein der in der DDR geschiedenen Frauen, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten. Er wurde ermuntert, für die gesamte Anzahl der noch lebenden Betroffenen ...
... die Unterlagen für ein Untersuchungsverfahren als Verein und gegebenenfalls mit anderen unterstützenden Nichtregierungsorganisationen einzureichen.
Als Ergebnis informeller Informationsgespräche mit VertreterInnen des UN- CEDAW- Ausschusses in der 47. Session, Genf, vom 05. bis 07. Oktober 2010 erklärt der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen:
Der Ausschuss bestätigte die Vertreterinnen des Vorstands der NRO darin, dass nach den von ihnen vorgelegten Schilderungen der Sachlage eine Verletzung nach dem UN-Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vorliege. Er warte auf die Einreichung ihrer Kommunikation, d.h. Unterlagen für ein Untersuchungsverfahren. Er hat ausführlich das Verfahren beschrieben. Demnach beurteilen die Vorstandsvertreterinnen des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen ein solches Untersuchungsverfahren als anstrebenswert und aussichtsreich und werden nun die Arbeiten an der Einreichung weiterführen. Es handelt sich hier auf den ersten Blick um eine bekannte systematische Diskriminierung, die der Staat pro-aktiv und ohne Verzögerung längst hätte abschaffen müssen (Art. 2 und 3 des CEDAW- Abkommens).
Die Diskriminierung hält seit 20 Jahren an. Sie diskriminiert die DDR geschiedenen Frauen gegenüber den DDR geschiedenen Männern, die ihre Anwartschaften ohne Teilung mit den Frauen erhielten und deren Renten nachträglich nicht korrigiert wurden. Weiter handelt es sich um eine Diskriminierung der Frauen aufgrund der Herkunft aus einem anderen, vormaligen Staat in einem einheitlichen Staat unter einem Gesetz. Somit und da sich aufgrund der niedrigen Renten der Betroffenen weitere Einschränkungen ihrer sozialen und kulturellen Rechte ergeben, handelt es sich um mehrfache Diskriminierung. So der Bestandsschutz für die geschiedenen Männer nicht aufgehoben werden kann, muss der Staat eine andere Lösung (ggf. nach 4.1. CEDAW) in Kraft setzen. Die Regierung müsste ein für alle Betroffenen leicht zugängliches Registrierungsverfahren einrichten.
Die bisherige Rechtssprechung unter CEDAW geht davon aus, dass neben den Ansprüchen auch eine angemessene Entschädigung für die Tatsache der nach CEDAW menschenrechtsverletzenden Diskriminierung und die Dauer gefordert und gewährt werden muss.
Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen wird die Mitglieder, alle Betroffenen sowie die Medien gern über seine weiteren Schritte informieren. Er ruft alle Betroffenen auf, sich an den Verein zu wenden, um sich hier solange als Betroffene zu registrieren, bis nicht der Staat ein solches Register eröffnet.
Infos und Kontakt unter:
Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.
c/o Ute Lauterbach
Wiesenring 4
15732 Schulzendorf
und
Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.
c/o Hannah Kirchner
Zollstr. 1/62
39114 Magdeburg
www.verein-ddr-geschiedener-frauen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
In der DDR geschiedene Frauen fordern mehr Rente OTZ, 10.9.2010
"Wir sind nicht die Assis der Ossis!" TAZ (2009)
(Quelle: Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.)